Nötige Einstellungen bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung

Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, haben wir hier für dich übersichtlich zusammengefasst, welche Einstellungen du dafür in Billbee tätigen musst:

Einstellungen unter "Steuereinstellungen" -> "Steuer & Währung":

Unter "Umsatzsteuerart" (1) muss die Kleinunternehmerregelung ausgewählt werden.Als Steuersätze (2) sollte nicht 0 % hinterlegt werden, sondern trotz Kleinunternehmerregelung die in deinem Sitzland gültigen Steuersätze. Für Deutschland sind das 19 % bei nicht ermäßigten Umsätzen und 7 % bei ermäßigten Umsätzen. Hinterlegst du hier 0 % kann das in bestimmten Konstellationen zu Problemen führen.

Einstellungen in den Kanaleinstellungen deiner Verkaufskanäle:

Hier muss unter "Umsatzsteuerart" (1) ebenfalls die Kleinunternehmerregelung ausgewählt werden.Der "Standardsteuersatz" (2) spielt bei der Kleinunternehmerregelung keine Rolle. 0 % solltest du aber hier nur wählen, wenn deine Artikel auch tatsächlich, unabhängig von der Kleinunternehmerregelung, nicht besteuert werden. Ansonsten nutzt du auch hier bitte den vollen oder reduzierten Steuersatz als Standard.

Steuereinstellungen der Artikel:

Übermittelt ein Shop / Marktplatz keine Steuerdaten zu einem verkauften Artikel, nutzt Billbee die im Artikelstamm in Billbee hinterlegten Steuerinformationen.Du solltest hier trotz Nutzung der Kleinunternehmerregelung den für den jeweiligen Artikel gültigen Steuerindex (1) bzw. Steuersatz auswählen. Das verursacht keinen Konflikt mit der Nutzung der Kleinunternehmerregelung, vermeidet jedoch Fehlerpotential bei einem möglichen zukünftigen Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zum regulären Steuerausweis.

Hinweistext zur Kleinunternehmerregelung auf Rechnungen ausgeben:

Du findest diese Option unter "Auftragsdokumente" im Reiter "UST. HINWEISE".Hinterlegst du hier unter dem Punkt "Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG" (1) den von dir gewünschten Hinweis, wird dieser im Steuerfall Kleinunternehmerregelung automatisch auf deinen Rechnungen ausgegeben. Der Hinweis könnte wie folgt lauten: 

„Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer."

Wichtig: Der Hinweis ist nur ein Beispiel. Wir dürfen keine Steuerberatung leisten. Besprich deshalb bitte mit deinem Steuerbüro, welcher Hinweis im Fall der Kleinunternehmerregelung aktuell auf einer Rechnungen vorhanden sein muss.

So sieht die Ausgabe auf einer Rechnung aus:

weitere Hinweise:

Hier siehst du eine Bestellung, die im Steuermodus "Kleinunternehmerregelung" zu Billbee importiert oder manuell angelegt wurde:

Du wunderst dich vielleicht, dass dir hier Steuersätze (1) angezeigt werden. Keine Sorge, das ist normal. Wichtig ist, dass der Steuermodus "Kleinunternehmerregelung" (2) in der Bestellung aktiv ist. Auch im Reiter "Positionen" wird ein Steuersatz für jeden Artikel angezeigt. Auch das ist im Fall der "Kleinunternehmerregelung" normal. Die hinterlegten Steuersätze werden in diesem Fall ignoriert und auf einer für die Bestellung erzeugten Rechnung wird keine Steuer ausgewiesen werden.

In diesem Video (ab Minute 1:10) erklärt Jana aus unserem Team nochmal anschaulich, wie das Ganze funktioniert:

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How To Video: Wie wechsel ich von der Kleinunternehmerregelung auf die Normalbesteuerung?

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